Jugendwohnheim Köln Finanzierung Keyvisual Jugendwohnheim Köln Finanzierung
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Finanzierung

Unser Jugendwohnheim ist gemäß § 13.3 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII eine Einrichtung für junge Menschen, die eine schulische ode berufliche Bildungsmaßnahme außerhalb ihres Elternhauses absolvieren. Die Einrichtung ist ein vom Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit in NRW anerkanntes Jugendwohnheim und entspricht allen Anforderungen des Landesjugendplans und des modernen Jugendwohnens. Das Erzbistum Köln unterstützt auf Antrag die Einrichtung bei anfallenden Renovierungskosten mit Investitionszuschüssen oder bei Katastrophenfällen.

Für das sozialpädagogisch begleitete Wohnen wird das jeweils geltende Leistungsentgelt erhoben, das zwischen der Kommune (Jugendamt der Stadt Köln) und dem Träger ausgehandelt wurde. Der derzeitige Tagessatz für die begleitete Unterbringung (Stellenschlüssel 1:10) inklusive Vollverpflegung und Bereitstellung der Bettwäsche beträgt 63,68 € (Stand Okt. 2023).

Für Selbstzahler/innen (auch Firmen) und Tagesgäste gilt dieser günstige Vollverpflegungssatz ebenso wie für Behördenzahler.

Auch ist eine Finanzierung über die Jugendhilfe nach § 13.1 i.V.m. § 13.3 (SBG VIII)  möglich, für benachteiligte und beeinträchtigte junge Menschen, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben (Stellenschlüssel 1:5). Der Tagessatz beträgt 82,75 € (Stand Okt. 2023).

Ferner bieten wir in einer kleinen Gruppe sechs Plätze im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 34/41 SGB VIII (Stellenschlüssel 1:2,2) - für Jugendliche und junge Erwachsene an, denen Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden sollen, aber mittelfristig im Rahmen des § 13.1 i.V.m. § 13.3 SGB VIII oder § 13 SGB VIII begleitet und gefördert werden sollen. Der Tagessatz beträgt derzeit 144,38 € (Stand Okt. 2023).

Bewohner/innen, die diesen Tagessatz nicht allein von ihrem Einkommen und/oder dem Unterhalt ihrer Eltern und/oder dem Zuschuss ihrer Firma finanzieren können, können zur Deckung der Unterbringungskosten folgende individuell verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten aus öffentlichen Mitteln in Anspruch nehmen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem Arbeitsförderungsgesetz (SGB III) - für Auszubildende.

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) - für Schüler/innen.

Zuschuss der Bezirksregierung bei auswärtigem Berufschulbesuch im Blockunterricht - für Blockschüler/innen in Bundes- und Landesfachklassen.

Beihilfen der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Fortbildung, Umschulung und Weiterbildung -für z.B. Meisterschüler/innen.

Finanzierung durch die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Köln gemäß Arbeitslosengeld II - für junge Menschen in beruflicher Integration.

Finanzierung durch das Amt für Wohnen, wirtschaftliche Hilfen und ResoDienste gemäß Hilfen nach SGB XII - für junge Menschen in besonderen Lebenslagen.

Zuschuss durch die Unterhaltssicherungsbehörde gemäß Unterhaltsicherungsgesetz - für Zivildienstleistende, Wehrdienstleistende