Jugendwohnheim Köln Finanzierung Keyvisual Jugendwohnheim Köln Finanzierung

Hilfen in besonderen Lebenslagen gemäß SGB XII

Junge Menschen im Alter von 16 - 27, die keinen Anspruch auf Jugendhilfe oder Arbeitslosengeld II haben, können u. U. in unserer Einrichtung über das Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) finanziert werden.

Leistungen nach dem SGB XII werden in Köln von den örtlichen Sozialämtern oder von der Fachstelle für RESO-Dienste gewährt.

Die Leistungen werden erbracht, wenn zum Beispiel "Hilfen zum Lebensunterhalt" nötig sind, "Hilfen in besonderen Lebenlagen" entstehen oder junge Menschen obdachlos, bzw. von der Obdachlosigkeit bedroht, sind.

Sollten Sie Beratungs- oder Hilfebedarf haben, wenden Sie sich bitte direkt an das örtliche Sozialamt oder an die Fachstelle für Reso Dienste in Köln.

Bei Fragen zur Unterbringung in unserer Einrichtung im Rahmen des SGB XII, bei der Beantragung der Finanzierung und bei der Prüfung ergangener Bescheide, beraten und unterstützen auch wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.