Jugendwohnheim Köln Finanzierung Keyvisual Jugendwohnheim Köln Finanzierung

Unterhaltssicherungsgesetz

Bundeswehrsoldaten oder Zivildienstleistende können in unserer Einrichtung nach dem Unterhaltsicherungsgesetz (USG) finanziert werden.

Leistungen nach dem USG werden in Köln von den örtlichen Sozialämtern gewährt.

Vorausssetzung für eine Übernahme der Kosten durch das USG ist, dass die jungen Menschen mindestens ein halbes Jahr in unserer Einrichtung gewohnt haben und im Alter von 16 - 27 Jahren alt sind.

Sollten Sie Beratungs- oder Hilfebedarf haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Sozialamt.

Bei Fragen zur Unterbringung im Rahmen der Unterhaltsicherung, bei der Beantragung der Finanzierung und bei der Prüfung ergangener Bescheide, beraten und unterstützen auch wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.