Jugendwohnheim Köln Finanzierung Keyvisual Jugendwohnheim Köln Finanzierung

Jobcenter

Seit dem 01.01.2005 ist das Sozialgesetz - Zweites Buch (SGB II) in Kraft. Wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe sowie der Sozialhilfe zum sogenannten Arbeitslosengeld II.

Anspruchberechtigt nach diesem Gesetz sind grundsätzlich alle Menschen, die zwiwchen 16 und 65 Jahre alt und mindestens 3 Stunden erwerbsfähig sein können.

Leistungen nach dem SGB II werden in Köln vom Jobcenter Köln gewährt. Alle anderen Leistungen werden weiterhin durch die örtlichen Sozialämter nach Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.

Junge Menschen im Alter von 16 - 27 Jahren, die die o.g. Voraussetzung erfüllen, können in unser Einrichtung durch Mittel des Jobcenters finanziert werden, solange vorrangige Leistungen, wie zum Beispiel die Jugendhilfe, ausgeschlossen sind.

Sollten Sie Beratungs- oder Hilfebedarf haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter Köln.

Bei Fragen zur Unterbringung in unserer Einrichtung im Rahmen des Jobcenters, bei der Beantragung der Finanzierung und bei der Prüfung ergangener Bescheide, beraten und unterstützen auch wir Sie gerne.